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BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zu irreführenden AngebotsschreibenDer BGH hat ein Urteil zur Irreführung bei formularmäßigen Angebotsschreiben bzgl. Branchenbucheintragung gefällt." Branchenbuch Berg UWG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG." Alle Neuigkeiten im Überblick |
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