Beschluss des OLG Hamburg im Urheberrecht zum Filesharing
Das OLG Hamburg hat einen Beschluss zur Rechtmäßigkeit der Ermittlung der IP-Adressen gefällt.
Im Beschluss vom 03.11.2010 (Az. 5 W 126/10) des OLG Hamburg sieht das Gericht die Verwertung von ermittelten IP-Adressen als Beweismittel für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet als zulässig an, obwohl das Verfahren der Ermittlungsfirma Logistep AG in der Schweiz aus Datenschutzgründen als verboten angesehen wird. In Deutschland sei die Ermittlung der Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht erlaubt. Es handele sich lediglich um die IP-Adresse.
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Letztes Update 25.11.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2018 |
