Priorität
Priorität Ist im Markenrecht und Patentrecht für die Verlegung des Anmeldedatums erheblich.
Priorität kann nur in einer gesetzlich begrenzten Frist nach Anmeldung einer
Marke uder eines
Patents bzw.
Gebrauchsmusters in Anspruch genommen werden. Dann kann, soweit das Prioritätsdokument eine frühere
Markenanmeldung oder eine führere
Patent- oder Grauchsmusteranmeldung war, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, wie z. B. bei einer
Patentenanmeldung u. a., dass es sich um dieselbe
Erfindung handeln muss, der Anmeldetag des Prioritätsdokuments wie ein Anmeldetag der neuen Anmeldung für beispielsweise das Kriterium der Neuheit verwendet werden. Es gibt innere Prioritäten, also Voranmeldungen im Innland, und äußere Prioritäten, also Voranmeldugnen im Ausland.
Letztes Update 12.10.2014 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2019 |
