Recht von A bis Z
A:
Arbeitnehmererfindergesetz
Das Arbeitnehmerrefindergesetz regelt die Rechtslage bei Erfindungen von Arbeitnehmern
Dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen unterliegen die Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten. Dabei gelten als Erfindungen nur solche die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.
Bei Diensterfindungen im Sinne des § 4 ArbnErfG ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, diese dem Arbeitgeber zu melden. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, die Erfindung unbeschränkt oder beschränkt in Anspruch zu nehmen. Er kann also die Erfindung auf seinen Namen beim Patentamt anmelden. Der Arbeitnehmer hat dafür einen Anspruch auf Vergütung gemäß der §§ 9 -12 ArbnErfG, wobei als Richtschnur für die Ermittlung der Höhe der Vergütung die Vergütungsrichtlinie nach § 11 ArbnErfG dient.
Auskunft
Im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hat der Verletzte normalerweise einen Auskunftsanspruch gegen den Verletzer.
Ein Auskunftsanspruch im Urheberrecht oder im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bezieht sich auf die konkreter Verletzungsart. So kann beispielsweise Auskunft über Hersteller, Lieferanten, gewerbliche Abnehmer, Menge und Einnahmen bzgl. der Schutzrechtsverletzung verlangt werden. Der Auskunftsanspruch besteht streng genommen aus zwei Auskunftsansprüchen mit verschiedenen Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen. Der eine Auskunftsanspruch hat nicht das Verschulden des Verletzers als Voraussetzung und zielt auf das Erkennen und Vermeidung weiterer solcher Rechtsverstöße durch Dritte ab. Dieser Auskunftsanspruch ist verschuldensunabhängig und dient quasi der Gefahrenabwehr. Dabei wird normalerweise Auskunft über die Vertriebswege wie den Hersteller, den Lieferanten und die gewerblichen Abnehmer verlangt. Ein Beispiel für einen solchen Auskunftsanspruch ist der § 19 Markengesetz.
Die zweite Art des Auskunftsanspruchs dient der Ermittlung des beim Verletzten entstandenen Schadens. Dieser Auskunftsanspruch wird oft aus Treu und Glauben nach § 242 BGB hergeleitet und ist wie der Schadensersatzsanspruch verschuldensabhängig. Eine Voraussetzung ist also das Verschulden des Verletzten, was manchmal insbesondere bei lediglich Störerhaftung nicht gegeben ist. Bei dieser Art des Auskunftsanspruchs wird normalerweise Auskunft über Menge, Dauer und Einnahmen verlangt. Auskunft über andere Verletzungsarten als die Vorgeworfene kann normalerweise wegen unzulässiger Ausforschung nicht im Zivilrecht verlangt werden.
B:
Beschwerde
Beschwerde gegen einen Beschluss des Patentamts im Einspruchsverfahren
Gegen einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes im Einspruchverfahren hinsichtlich eines Patents kann gemäß der § 73 ff PatG Beschwerde beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Hilft das Amt der Beschwerde nicht ab, so ist sie dem Patentgericht vorzulegen. Dort sind Patentanwälte oder Rechtsanwälte vertretungsberechtigt.
D:
Datenschutzerklärung
Der Schutz von personenbezogenen Daten richtet sich inbesondere nach der Datenschutz-Grund-Verordnung (DSGVO-EU) der Europäischen Union. Eine Datenschutzerklärung hat den dort normierten Informationspflichten zu genügen.
Designrecht
Designrecht ist das frühere Geschmacksmusterrecht und schützt zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen
Das Designrecht bestimmt sich nach deutschem und europäischen Rechtsnormen. Es war bis Ende des Jahres 2013 als Geschmacksmusterrecht bezeichnet. Nach dem seit dem 01.01.2014 geltenden deutschen Designgesetz ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Dabei ist ein Erzeugnis jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen. Ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis. Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat. Es gibt aber auch das europäische nicht eingetragene Design, welches drei Jahre lang ab Veröffentlichung bei entsprechenden Voraussetzungen in der Europäischen Union Schutz genießt, wobei jedoch gegenüber Nachahmungen die Beweislage im Vergleich zum eingetragenen Design deutliche Nachteile aufweist.
Diensterfindung
Eine Diensterfindung berechtigt den Arbeitgeber zur Inanspruchnahmen
Diensterfindungen sind gemäß § 4 II ArbEG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder
1. aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder
2. maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes oder der öffentlichen Verwaltung beruhen.
E:
Einspruch
Einspruch gegen ein Patent
Gegen ein deutsches Patent kann gemäß § 59 Patentgesetz jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur auf die Behauptung gestützt werden, dass einer der in § 21 Patentgesetz genannten Widerspruchsgründe vorliege. Der Einsprechende kann sich dabei von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt vertreten lassen.
erfinderische Tätigkeit
Die erfinderische Tätigkeit zur Beurteilung der Patentfähigkeit ist in § 4 Patentgesetz geregelt
Gemäß § 4 Patentgesetz beruht eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs.2 Patentgesetz (wie z. B. unveröffentlichte deutsche Patentanmeldungen mit früherem Zeitrang), so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
Erfindung
Erfindung im Sinne des Patentrechts
Für die Praxis in Patentverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt kann die folgende Definition für den Begriff "Erfindung" herangezogen werden:
Eine Erfindung im Sinne des Patentrechts ist eine Lehre zum praktischen Handeln, deren beanspruchter Gegenstand oder deren beanspruchte Tätigkeit technischer Natur, realisierbar und wiederholbar ist und die Lösung einer Aufgabe durch technische Überlegungen darstellt.
Europäisches Patentamt
Das Europäische Patentamt hat seinen Hauptsitz in München
Das Europäische Patentamt hat seinen Hauptsitz in München. Beim Europäischen Patentamt können europäische Patentanmeldungen erfolgen. Diese werden dort auf Patentfähigkeit hin überprüft. Nach Patenterteilung wird jedoch das europäische Patent in den vom Anmelder angegebenen Staaten bei den nationalen Patentämtern wie ein nationales Patent weiter verwaltet. Am Europäischen Patentamt sind Rechtsamwälte und Patentanwälte zugelassen, jedoch müssen Patentanwälte dafür noch eine zusätzliche Prüfung bestehen.
F:
Filesharing
Filesharing wird auch oft als Tauschbörse im Internet bezeichnet.
Filesharing ist ein Tauschsystem im Internet, wobei den Nutzern eines peer-to-peer Netzwerks das Herunterladen von Dateien und auch Freigeben zum Kopieren von Dateien für andere Netzteilnehmer mittels eines speziellen auf dem Computer installierten Programms gestattet wird. Das Filesharing, insbesondere das Freigeben zum Herunterladen für andere, ist bei urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der Rechtsinhaber grundsätzlich gesetzlich verboten.
Insbesondere von der Musik- und Filmindustrie wird in letzter Zeit verstärkt gegen urheberrechtsverletzendes Filesharing vorgegangen. Vor allem die Rechtsanwaltskanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte, BaumgartenBrandt Rechtsanwälte und .rka >Rechtsanwälte fordern dabei für ihre Mandanten in Abmahnschreiben an den Internetanschlussinhaber diesen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer hohen Vergleichssumme für die Abgeltung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen auf. Bei richtiger rechtlicher Vorgehensweise kann oft die Unterlassungserklärung, falls überhaupt berechtigt, abgemildert werden und häufig zumindest eine deutliche Reduzierung des zu zahlenden Betrages oder in manchen Fällen sogar die völlige Zahlungsabwehr erreicht werden.
G:
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster als "kleiner Bruder" des Patents
Ein Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, dass im Gebrauchsmustergesetz geregelt ist. Es ist quasi der "kleine Bruder" des Patents. Im Gegensatz zum Patent kann jedoch nicht ein technisches Verfahren Gebrauchsmusterschutz erlangen. Das Gebrauchsmuster ist beim Patent- und Markenamt anzumelden. Es kann also nur bei Anmeldung Gebrauchsmusterschutz entstehen. Die Schutzdauer ist grundsätzlich bis zu 10 Jahren nach Anmeldung möglich. Im Gegensatz zum Patent wir jedoch das Gerauchsmuster ohne Prüfung auf Neuheit, Erfindungshöhe sowie gewerbliche Anwendbarkeit eingetragen. Es findet vor der Eintragung lediglich eine formale Prüfung statt.
Geheimpatent
Geheimpatent ist eine besonders geregelte Art eines Patents
Ein Geheimpatent ist im Patentgesetz in den §§ 50 ff PatG als besondere Art eines Patents geregelt. Ein Geheimpatent betrifft eine Erfindung durch die ein Staatsgeheimnis betroffen ist bzw. die ein Staatsgeheimnis darstellt. Die Patentanmeldung darf nicht veröffentlicht werden und nur mit Erlaubnis der zuständigen Bundesbehörde in anderen Staaten als Patent angemeldet werden. Bei Erteilung des Patents darf der Patentinhaber das Patent nicht frei verwerten, erhält aber unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Entschädigung. Ob ein Geheimpatent weiter vorliegt, wird vom Deutschen Patent- und Markenamt jährlich geprüft.
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts
I:
Internetrechtsgeschäft
Rechtsgeschäft im Internet
Ein Internetrechtsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, welches unter Verwendung des Internets erfolgt. Beispielsweise ein Vertragsschluss im Internet, eine Internetauktion über eine Internetplattform oder die Internetbestellung einer Domain sind solche Rechtsgeschäfte. Sie fallen in den Bereich des Internetrechts.
K:
Kassel
Rechtsanwalt Lindinger in Kassel
M:
Marke
Marken sind Kennzeichen von Produkten oder Dienstleistungen
Eine Marke für Produkte oder Dienstleistungen gewährt dem Inhaber ein Schutzrecht für die entsprechende Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen. Üblicherweise müssen deutsche Marken, um Schutzrechte zu erlangen, beim Patent- und Markenamt angemeldet und eingetragen sein. Ausnahmsweise erlangen bei ausreichender Bekanntheit Marken auch Schutzfähigkeit ohne Anmeldung und Eintragung. Eine Markenanmeldung kann der Anmelder selbst oder in Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt durchführen. Oft ist es ratsam, vor der Markenanmeldung eine Recherche erstellen zu lassen, um nicht in Konflikt mit Inhabern älterer ähnlicher Kennzeichnungsrechte zu geraten. Eine eingetragene Marke kann alle zehn Jahre durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden. Das deutsche Markenrecht ist gesetzlich im Markengesetz geregelt.
Markenrecht
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die das Kennzeichenrecht regeln
Das Markenrecht regelt den Schutz von Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr. Nicht nur die Rechtsnormen für Marken sondern auch die für Geschäftszeichen und die für Werktitel sind im Markenrecht enthalten. Große Bedeutung auch für Deutschland hat insbesondere das europäische Markenrecht. So gibt es die in Deutschland ebenso Schutz erlangende europäische Gemeinschaftsmarke sowie Richtlinien zur Harmonisierung der nationalen Markenrechte in der europäische Gemeinschaft. Ferner sind für Deutschland internationale Marken mit Eintragung für Deutschland relevant.
modifizierte Unterlassungerklärung
Eine modifizierte Unterlassungerklärung ist eine vom Vorschlag des Abmahnenden abweichende Unterlassungerklärung.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann bei Abmahnungen satt der vom Abmahnenden vorformulierten Unterlassungerklärung abgegeben werden, um die Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsprozess zu verhindern. Jedoch muss die modifizierte Unterlassungerklärung bestimmte von der Rechtsprechung entwickelte Mindestanforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Beispielsweise muss sie oft strafbewehrt sein, also bei Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe beinhalten. Es ist ratsam, bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorher einen auf diesem Gebiet Rechtskundigen zu fragen. Oft kommt es bei der richtigen Formulierung auf den Einzelfall an.
P:
Patent
Ein Patent ist ein eingetragenes technisches Schutzrecht
Ein Patent schützt eine technische Erfindung. Es wird vom jeweiligen Patentamt nach positiver Prüfung auf Patentfähigkeit eingetragen. Für ein Patent ist also eine Anmeldung beim Patentamt notwendig, die neben dem Anmelder auch ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt in Vertretung durchführen kann. Im Gegensatz zum Gebrauchsmuster, das lediglich vom Patentamt bezüglich Formalien geprüft wird, ist für ein Patent eine inhaltliche Prüfung des Patentamts insbesondere auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erforderlich. Nach Erteilung des Patents hat der Inhaber im territorialen Bereich des jeweiligen Patents die Schutzrechte wie z. B. das Verbieten von Nachbauten, das Lizensieren an Dritte oder auch das Einfordern von Schadensersatzzahlungen bei schuldhaftem Verletzen eines Patents. Jedoch ist das Patent zeitlich begrenzt. Üblicherweise besteht das Schutzrecht bis maximal 20 Jahre nach seiner Anmeldung. Danach ist normalerweise die Erfindung für Dritte frei.
Patentamt
Patentämter für Deutschland und Europa
Deutsche Patentanmeldungen können bei dem Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht werden. Dieses kann durch den Anmelder selber erfolgen oder durch einen ihn vertretenden Patent- oder Rechtsanwalt.
Europäische Patentanmeldungen können beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Dieses kann durch den Anmelder selber oder durch einen ihn vertretenden Rechtsanwalt oder einem am Europäischen Patentamt zugelassenen Patentanwalt erfolgen. Ein Sitz des Amtes ist ebenfalls in München.
Patentanmeldung
Eine Patentanmeldung ist eine Anmeldung einer technischen Erfindung beim Patentamt.
Eine Patentanmeldung ist die Anmeldung einer technischen Erfindung beim Patentamt. Die Patnentanmeldung kann entweder vom Anmelder persönlich oder einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter des Anmelders beim Patentamt eingereicht werden. Eine ordnungsgemäße Patentanmeldungsschrift enthält neben dem Anmeldeantrag ein oder mehrere ausformulierte Patentansprüche, eine Beschreibung, ein oder mehrere Zeichnungen und eine Zusammenfassung der Erfindung. Durch die Patentanmeldung erlagt der Anmelder noch kein Patent, sondern dieses wird ihm erst nach posiver auch inhaltlicher Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit durch das Amt erteilt.
Patentanwalt ?
Was ist ein Patentanwalt ?
Ein Patentanwalt hat ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium absolviert und insbesondere auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes eine Zusatzausbildung mit abschießender Prüfung daran angeschlossen. Er kann genauso wie ein Rechtsanwalt vor dem Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht vertreten. In Begleitung eines Rechtsanwalts ist es einem Patentanwalt in Rechtsverletzungsverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auch gestattet, als mitwirkender Vertreter bei den ordentlichen Gerichten aufzutreten.
Patentrecht
Recht bzgl. Patent
Patentrecht ist ein technisches Schutzrecht. Technische Erfindungen können, wenn sie zum Patent angemeldet werden und nach amtlicher Prüfung dafür das Patent erteilt wird, für eine begrenzte Zeit (Grundsatz: bis 20 Jahre) nach Patentanmeldung patentrechtlichen Schutz geniessen. Bei Arzneimitteln kann die Schutzdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 25 Jahre erweitert werden.
PCT-Patentanmeldung
PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige Patentanmeldung.
EIne PCT-Patentanmeldung ist eine internationale quasi vorläufige Patentanmeldung. Zuständiges Amt ist die WIPO in Genf. Durch eine PCT-Patentanmeldung kann man erreichen, dass man erst bis zu 30 Monate nach der Anmeldung eine diesbezüglich nationale Patentanmeldung bei einem oder mehreren Bestimmungsländern, die Vertragsstaaten des PCT-Abkommens sind, einreichen kann. Man erhält also kein internationales Patent, sondern nur quasi ein verlängertes Optionsrecht auf eine nationale Patentanmeldung. Im PCT-Verfahren findet eine Patentrecherche und falls erwünscht eine vorläufige, jedoch für die nationalen Patentämter nicht bindende Patentprüfung statt.
Der Patentanmelder erhält auf diese Weise gute Informationen über die Patentfähigkeit seiner Erfindung und kann dann entscheiden, ob und in welchen Ländern des PCT-Abkommens er eine zumeist kostenintensive nationale Patentanmeldung durchführen möchte. Dem PCT-Abkommen sind unter vielen weiteren Ländern die meisten Industrienationen beigetreten.
Priorität
Priorität Ist im Markenrecht und Patentrecht für die Verlegung des Anmeldedatums erheblich.
Priorität kann nur in einer gesetzlich begrenzten Frist nach Anmeldung einer Marke uder eines Patents bzw. Gebrauchsmusters in Anspruch genommen werden. Dann kann, soweit das Prioritätsdokument eine frühere Markenanmeldung oder eine führere Patent- oder Grauchsmusteranmeldung war, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, wie z. B. bei einer Patentenanmeldung u. a., dass es sich um dieselbe Erfindung handeln muss, der Anmeldetag des Prioritätsdokuments wie ein Anmeldetag der neuen Anmeldung für beispielsweise das Kriterium der Neuheit verwendet werden. Es gibt innere Prioritäten, also Voranmeldungen im Innland, und äußere Prioritäten, also Voranmeldugnen im Ausland.
R:
Restitutionsklage
Die Restitutionsklage gibt es z. B. bei Vernichtung eines Patents oder einer Marke.
Mit der zivilrechtlichen Restitutionsklage nach § 580 ZPO kann ein rechtskräftiges Urteil wegen Verletzung eines Patents oder einer Marke vom Verurteilten angegriffen werden, wenn das verletzte Patent oder die verletzte Marke sich hinterher von Anfang an als unwirksam herausstellen. Binnen eines Monats nach Kenntniserlangung davon besteht dann die Möglichkeit, eine Restitutionsklage beim Gericht des rechtskräftigen Verletzungsprozesses mit dem Ziel der Aufhebung des Patent- oder Markenverletzungsurteils und der Zurückweisung der Patent- oder Markenverletzungsklage einzulegen. Das Gericht prüft dann die Zulässigkeit und den Aufhebungsgrund und entscheidet dann über die Sache neu einschließlich der Kosten des Verletzungsklageverfahrens und des Restitutionsklageverfahrens.
S:
Schutzbereich eines Patents
Der Schutzbereich eines deutschen Patents ist im § 14 Patentgesetz geregelt.
Der Schutzbereich eines deutschen Patents wird gemäß § 14 Patentgesetz durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
Ferner gilt nach dem Protokoll über die Auslegung des Art 69 EPÜ das Folgende:
Art. 1
Artikel 69 ist nicht in der Weise auszulegen, dass unter dem Schutzbereich des europäischen Patents der Schutzbereich zu verstehen ist, der sich aus dem genauen Wortlaut der Patentansprüche ergibt, und dass die Beschreibung sowie die Zeichnungen nur zur Behebung etwaiger Unklarheiten in den Patentansprüchen anzuwenden sind. Ebensowenig ist Artikel 69 dahingehend auszulegen, dass die Patentansprüche lediglich als Richtlinie dienen und der Schutzbereich sich auch auf das erstreckt, was sich dem Fachmann nach Prüfung der Beschreibung und Zeichnungen als Schutzbegehren des Patentinhabers darstellt. Die Auslegung soll vielmehr zwischen diesen extremen Auffassungen liegen und einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte verbinden.
Art. 2
Bei der Bestimmung des Schutzbereichs des europäischen Patents ist solchen Elementen gebührend Rechnung zu tragen, die Äquivalente der in den Patentansprüchen genannten Elemente sind.
Störerhaftung
Sörerhaftung ist die Verantwortlichkeit eines Störers ohne Täter oder Teilnehmer zu sein.
Bei der Störerhaftung im Internetrecht kann oft derjenige, der adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, ohne dabei Täter oder Teilnehmer sein zu müssen, als Störer zum Unterlassen diesbezüglich in Anspruch genommen werden. Ein Verschulden des Störers ist dabei nicht erforderlich. Jedoch werden die Grenzen der Störerhaftung in der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beurteilt. So wird bei einigen Entscheidungen zum Internetrecht eine Störerhaftung nur bei Verletzung von zumutbaren Prüfungs- und/oder Sicherungspflichten angenommen. Die Rechtsfigur der Störerhaftung ist jedoch in jüngster Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Anwendung sehr eingeschränkt worden. Sie ist z. B. hinsichtlich der Erstattungsanspruchs der Rechtsanwaltskosten für ein Abmahnschreiben dennoch oft weiterhin von Relevanz.
T:
Tauschbörse
Bei Tauschbörsen im Internet werden oft Urheberrechte verletzt.
Die Tauschbörsen im Internet, die auch als Filesharing bekannt sind, sind hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen gefährlich. Oft werden bei der Benutzung einer solchen Tauschbörse Urheberrechte verletzt. Beispielsweise verfolgen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Urheberrechtsverletzungen bei Internettauschbörsen. Abmahnungen und hohe Geldzahlungsaufforderungen erhalten dabei oft die ahnungslosen Eltern, die als Internetanschlussinhaber registriert sind. Hinsichtlich einer eventuell abzugebenden Unterlassungserklärung und der Verhandlung über die Höhe des zu zahlenden Betrages wird die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts empfohlen.
U:
Unterlassungserklärung
strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr eines Rechtsverstoßes insbesondere im Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und/oder Urheberrecht bezüglich eines Unterlassungsanspruchs, so dass, soweit kein neuer Verstoß begangen wird, ein Gerichtsverfahren hinsichtlich des Unterlassungsanspruch ausgeschlossen ist bzw. die Kosten des Verfahrens vom Kläger zu tragen sind. Oft enthalten Abmahnschreiben bereits vorformulierte Unterlassungserklärungen. Diese können vom Verwarnten vor Abgabe geändert werden, jedoch ist dabei Vorsicht geboten, denn strafbewehrte Unterlassungserklärungen müssen, um wirksam zu sein, bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Dabei wird das Zurateziehen eines Anwalts empfohlen.
Urheberrecht
Urheberrecht soll eigentlich insbesondere Urheber schützen.
Urheberrecht ist ein Schutzrecht für Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz. Dazu zählen zum Beispiel Kunstwerke, Musikstücke aber auch Computerprogramme. Das Urheberrecht entsteht bereits bei Erschaffung des Werkes. Es bedarf also nicht, um rechtswirksam zu werden, einer Anmeldung, wie es beispielsweise beim Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht notwendig wäre.
W:
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht im Überblick
Das Wettbewerbsrecht regelt insbesondere das lautere Verhalten von Marktwettbewerbern im geschäftlichen Verkehr. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert Arten von Wettbewerbsrechtsverstößen und deren Sanktionsmöglichkeiten.